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Häusliche Pflege bei Pflegegrad 2

Sofern Versicherte mit Pflegegrad 2 in der Häuslichkeit versorgt werden, haben sie Anspruch auf 316 Euro Pflegegeld oder 689 Euro Pflegegsachleistungen pro Monat. Im Rahmen der sog. Kombinationsleistungen kann die Pflege durch Angehörige mit der Pflege durch professionelle Kräfte auch kombiniert werden, so dass Versicherte anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten. Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen haben Versicherte mit Pflegegrad 2  Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege (689 Euro/Monat), 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, bis zu 1.612 Euro für die Kurzzeitpflege, 1.612 Euro für die Verhinderungspflege sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (bis zu 4.000 Euro), zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (40 Euro/Monat) und zum Hausnotruf.

Für privatversicherte pflegebedürftige Menschen gilt: Anstelle der Pflegesachleistung tritt die Kostenerstattung, die in der Höhe der sozialen Pflegeversicherung entspricht. (Text- und Informationsquelle: www.pflege.de)

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