section_topline
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
section_logo_top
section_navigation_top
section_breadcrumbs
section_component

Häusliche Pflege bei Pflegegrad 1

Personen mit anerkanntem Pflegegrad erhalten bei der häuslichen Versorgung und Pflege durch Angehörige kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei der Pflege durch den ambulanten Pflegedienst. Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 steht aber der sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu, den sie für Betreuuung, Entlastung nutzen können. Erfahren Sie mehr im Beitrag zu den Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Daneben erhalten Versicherte mit Pflegegrad 1 Zuschüsse zu Wohnraumanpassung, bis zu 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Zuschüsse zum Hausnotruf.

Für privatversicherte pflegebedürftige Menschen gilt: Anstelle der Pflegesachleistung tritt die Kostenerstattung, die in der Höhe der sozialen Pflegeversicherung entspricht. (Text- und Informationsquelle: www.pflege.de)

Rückruf vereinbaren

Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Hinterlassen Sie uns eine kurze Nachricht, wir melden uns umgehend bei Ihnen.

CPS Pflege - ambulanter Pflegedienst
Wir haben Ihre E-Mail-Anfrage bekommen - vielen Dank! Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Ihr CPS Pflege Team
    section_breadcrumbs
    zum Seitenanfang