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Häusliche Pflege bei Pflegegrad 4

Versicherte mit Pflegegrad 4 erhalten – sofern sie zuhause versorgt werden – 728 Euro Pflegegeld oder 1.612 Euro Pflegesachleistungen pro Monat. Daneben haben sie Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, zum Hausnotruf sowie zu Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Für privatversicherte pflegebedürftige Menschen gilt: Anstelle der Pflegesachleistung tritt die Kostenerstattung, die in der Höhe der sozialen Pflegeversicherung entspricht. (Text- und Informationsquelle: www.pflege.de)

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