Was ist Grundpflege?
Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehören im Bereich der Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren und die Darm- oder Blasenentleerung. Im Bereich der Ernährung kommen das mundgerechte Zubereiten der Nahrung und die Nahrungsaufnahme dazu. Zum Bereich Mobilität zählen Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Treppensteigen sowie das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.