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Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung im Alltag regelmäßig, dauerhaft und in erheblichem Umfang auf Hilfe angewiesen ist, kann Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Dafür muss der Betroffene aber zunächst als pflegebedürftig eingestuft werden. Nicht die Art und Schwere einer Krankheit bestimmen den Grad der Pflegebedürftigkeit, sondern der konkrete Hilfebedarf im täglichen Leben.

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